Arbeitskreis Kölner Achivarinnen und Archivare

Der „Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden Köln“ wurde 1934, auf Grundlage der Reichsverbandsgesetze von 1903/1904 gegründet. Die ersten schriftlichen Nachweise für eine Zusammenarbeit der evangelischen Gemeinden in Köln stammen bereits aus dem Jahr 1908. Des Gesamtverbandes erste Aufgabe war die Kirchensteuererhebung mit einem einheitlichen Steuersatz in der ganzen Stadt und die Verteilung des Kirchensteueraufkommens an die Gemeinden. 1943 schlossen sich die Landgemeinden an und der Verband nannte sich nun „Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Köln“. Er erweiterte seine Grenzen von Wesseling bis Worringen und von Lindlar bis Liblar. 1964 wurde der Kirchenkreis Köln in vier Kirchenkreise geteilt und die synodalen Ämter dem reorganisierten „Evangelischen Stadtkirchenverband Köln“ übertragen:

Dazu gehörten mit ihren heutigen Namen: das Diakonische Werk Köln und Region, die Melanchthon-Akademie, die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und weitere Ämter und Einrichtungen mit den gemeinsamen Aufgaben wie z.B. die Krankenhaus-,  Telefon-,  und Gehörlosenseelsorge. Das Schulreferat übernahm die Betreuung der Religionslehrer aller  Schulzweigen und das Jugendreferat koordinierte die Jugendarbeit in den Gemeinden und Kirchenkreisen. Zu den vielfältigen Aufgaben des Evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln gehört auch die Zentrale Gehaltsabrechnung, die von vielen evangelischen Trägern in Anspruch genommen wird.  2005 wurde, bedingt durch neue Verbandsgesetze der  Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), eine Satzungsänderung nötig, die auch zu der Namensänderung in „Evangelischer Kirchenverband Köln und Region“ führte.

Die Verwaltung der „Verbände“ residierte von 1934-1960, abgesehen von kriegsbedingten  Ausweichquartieren,  in der Antonsgasse 10 in der Kölner Innenstadt und zog 1960 in das wiederaufgebaute Kartäuserkloster in der Kartäusergasse 9-11.

1943 brannte das Haus in der Antonsgasse vollständig aus, daher ist eine Überlieferung aus den beiden Verwaltungsebenen „Kirchenkreis Köln“ und „Gesamtverband“ erst ab ca. 1945 gegeben. Inzwischen beherbergt das Archiv Deposita der Kirchenkreise Köln (1943-1964), Köln-Mitte, Köln-Nord und Köln-Süd (ab 1964), der Gemeinden Köln und Frechen, mit einer Überlieferung seit der Reformationszeit, der Gemeinde Köln-Rondorf (ab 1978) und der Emil und Laura Oelbermann-Stiftung.

Im Zuge der Bundes- und Landesarchivgesetzgebung  gab sich die EKiR in Anlehnung an das Archivgesetz der Evangelischen Kirche der Union ein Archivgesetz, das 2001 novelliert wurde: Es erlaubt nach den üblichen Sperrfristen und unter Berücksichtigung der Datenschutzaspekte die generelle Benutzung durch Dritte, „die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen“. Seit 1990 ist das Archiv hauptamtlich besetzt.